Erhöht dein Stromanbieter die Preise, greift automatisch dein Sonderkündigungsrecht.
Erhöht dein Stromanbieter die Preise, greift automatisch dein Sonderkündigungsrecht. Du musst dann nicht bis zum regulären Vertragsende warten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und binnen vier Wochen nach der Preiserhöhungs-Mitteilung eingehen. Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bei Preiserhöhungen, nicht bei Preissenkungen oder gleichbleibenden Tarifen. Viele Verbraucher übersehen diese Chance und zahlen monatelang zu viel. Prüfe nach einer Kündigung die Angebote anderer Anbieter gründlich. Billigtarife haben oft versteckte Kosten oder schlechte Konditionen. Achte auf Preisgarantien, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
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