Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel.
Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel. Das bedeutet: Die Hersteller müssen vor der Markteinführung keine aufwendigen Sicherheitsstudien vorlegen. Erst wenn Verbraucher, Ärzte oder andere Quellen gehäuft Probleme mit einem bestimmten Wirkstoff melden, werden die Behörden aktiv. Sie können dann öffentliche Warnungen herausgeben, Höchstmengen festlegen oder im Extremfall Produkte vom Markt nehmen. Für dich als Verbraucher bedeutet das: Du trägst ein gewisses Risiko mit, besonders bei neuen oder exotischen Inhaltsstoffen. Informiere dich vor der Einnahme über mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Bei Beschwerden solltest du das den Behörden melden – nur so können sie andere Verbraucher schützen.
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