Die wichtigste Änderung: Du kannst Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung installieren, ohne den Netzbetreiber vorher zu informieren.
Die wichtigste Änderung: Du kannst Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung installieren, ohne den Netzbetreiber vorher zu informieren. Die Anmeldung erfolgt nur noch nachträglich über ein vereinfachtes Online-Verfahren. Als Mieter hast du einen Rechtsanspruch auf Zustimmung deines Vermieters, sofern keine schwerwiegenden baulichen Gründe dagegen sprechen. In Wohnungseigentümergemeinschaften reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Der alte Schuko-Stecker bleibt erlaubt, ein spezieller Wieland-Stecker ist nicht mehr zwingend erforderlich. Diese Änderungen sollen Balkonkraftwerke für Millionen Haushalte zugänglich machen und die Energiewende beschleunigen. Wichtig: Prüfe trotzdem die aktuellen örtlichen Bestimmungen und informiere dich über mögliche Einschränkungen in denkmalgeschützten Gebäuden.
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