Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. April 2026 eine wichtige Entscheidung für Streaming-Kunden getroffen. Der III. Zivilsenat gab der Klage eines Verbraucherschutzverbands gegen einen Streaming-Anbieter statt. Im Mittelpunkt standen Kündigungsklauseln bei Streaming-Gutscheinen, die das Gericht für unwirksam erklärte. Der beklagte Anbieter bot neben regulären Abonnements auch Gutschein-Modelle an, bei denen offenbar benachteiligende Kündigungsregeln galten. Solche Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot und benachteiligen Verbraucher unangemessen. Das Urteil zeigt: Auch bei alternativen Zahlungsmodellen wie Gutscheinen müssen faire Vertragsbedingungen gelten. Streaming-Anbieter können nicht einfach schlechtere Konditionen durchsetzen, nur weil Kunden Gutscheine nutzen.
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