Die Bundesnetzagentur entwickelt eine App, mit der du ab 20.
Die Bundesnetzagentur entwickelt eine App, mit der du ab 20. April 2026 beweisen kannst, dass dein Mobilfunkanbieter die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht liefert. Die Messungen der App gelten dann als rechtsgültiger Nachweis. Du kannst damit eine Preisminderung verlangen oder außerordentlich kündigen, wenn die Leistung dauerhaft unter dem vertraglich Zugesicherten liegt. Die App soll objektive, technisch korrekte Messungen durchführen, die vor Gericht Bestand haben. Bisher war es für Verbraucher schwierig, Minderleistung zu beweisen. Anbieter konnten Beschwerden oft mit dem Hinweis auf temporäre Netzüberlastung abwimmeln. Das ändert sich mit der offiziellen Mess-App grundlegend.
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