Ein Hersteller klagte gegen die Stiftung Warentest wegen eines fehlerhaften Rauchmelder-Tests.
Ein Hersteller klagte gegen die Stiftung Warentest wegen eines fehlerhaften Rauchmelder-Tests. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihm teilweise recht und bejahte einen Sorgfaltspflichtverstoß der Tester. Die Richter machten klar: Auch die renommierte Verbraucherorganisation muss sich an ihre eigenen Teststandards halten. Bei groben Fehlern können Hersteller Schadensersatz fordern. Für Verbraucher bedeutet das: Tests sind grundsätzlich verlässlich, aber nicht unfehlbar. Du solltest bei wichtigen Kaufentscheidungen mehrere Quellen heranziehen. Die Stiftung Warentest bleibt eine wichtige Orientierungshilfe, doch auch ihre Urteile können gelegentlich fehlerhaft sein. Das Urteil zeigt gleichzeitig die Grenzen der Haftung auf.
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