verbraucher allgemein 30.04.2026

BGH-Urteil: TAN-Weitergabe bei Phishing kostet Schadensersatz

BGH-Urteil: TAN-Weitergabe bei Phishing kostet Schadensersatz

Das BGH-Urteil vom 3.

Das BGH-Urteil vom 3. März 2026 verschärft die Regeln beim Online-Banking drastisch. Bankkunden, die ihre TAN-Nummer bei betrügerischen Anrufen preisgeben, verlieren künftig ihren Anspruch auf Schadensersatz. Die Richter sehen darin eine grobe Fahrlässigkeit, die eine Haftung der Bank ausschließt. Bisher konnten Betrugsopfer oft auf Kulanz hoffen. Das chipTAN-Verfahren gilt als sicher - aber nur, wenn Kunden die Nummern niemals telefonisch weitergeben. Betrüger geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und fordern TAN-Codes für angebliche Sicherheitsprüfungen. Die neue Rechtslage macht Verbraucher zur Vorsicht beim Umgang mit sensiblen Banking-Daten. Echte Banken fragen niemals telefonisch nach TAN-Nummern.

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