Das Landgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) einem Kunden mehr als 200.
Das Landgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) einem Kunden mehr als 200.000 Euro erstatten muss. Der Kunde war Opfer eines Phishing-Angriffs geworden, bei dem Betrüger Zugang zu seinem Konto erlangten und Geld abhoben. Das Gericht stellte fest, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat: Sie hätte auffällige IP-Adressen, die beim Login verwendet wurden, erkennen und als Warnsignal werten müssen. Dieses Urteil stärkt die Position von Bankkunden, die durch Phishing geschädigt wurden. Es macht deutlich, dass Banken nicht einfach die volle Verantwortung auf den Kunden abwälzen können, wenn ihre eigenen Sicherheitssysteme versagt haben.
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