energie haushalt 10.05.2026

Senec-Urteil: Händler muss mangelhaften Stromspeicher zurücknehmen

Senec-Urteil: Händler muss mangelhaften Stromspeicher zurücknehmen

Wer einen Senec-Heimspeicher gekauft hat und Probleme damit hat, kann sich auf ein aktuelles Gerichtsurteil stützen.

Wer einen Senec-Heimspeicher gekauft hat und Probleme damit hat, kann sich auf ein aktuelles Gerichtsurteil stützen. Demnach sind Händler verpflichtet, mangelhafte Geräte zurückzunehmen und den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Grundlage sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche, die unabhängig von Herstellergarantien gelten. Betroffene müssen also nicht einfach hinnehmen, wenn ihr Stromspeicher nicht wie vereinbart funktioniert. Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Kauf. Wer seinen Speicher schon länger besitzt, sollte prüfen, ob die Frist noch läuft. Eine rechtliche Ersteinschätzung kann helfen, die eigene Situation realistisch einzuschätzen, bevor man Kosten für einen Anwalt riskiert. Das Urteil zeigt: Der Rechtsweg lohnt sich bei klaren Mängeln.

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