Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern für unwirksam erklärt, die Verbrauchern vorschreiben, welche Endgeräte sie am Mobilfunknetz betreiben dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern für unwirksam erklärt, die Verbrauchern vorschreiben, welche Endgeräte sie am Mobilfunknetz betreiben dürfen. Damit gilt: Du kannst für deinen mobilen Internetzugang grundsätzlich jedes technisch geeignete Gerät verwenden — egal ob Smartphone, Router, Tablet oder Hotspot-Gerät. Anbieter, die dich per Vertragsklausel auf bestimmte Geräte oder Gerätekategorien beschränken wollten, handelten damit rechtswidrig. Das Urteil ist für alle relevant, die etwa einen Mobilfunk-Datentarif mit einem eigenen LTE- oder 5G-Router nutzen möchten, anstatt das vom Anbieter beworbene Gerät zu kaufen. Prüfe bestehende Verträge auf solche Klauseln — und bestehe auf deinem Recht.
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