Der Bundesgerichtshof hat bereits 2014 entschieden: Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2014 entschieden: Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig. Trotzdem haben viele Banken solche Gebühren erhoben — und nicht alle Betroffenen haben ihr Geld zurückbekommen. Wer einen Kredit mit Bearbeitungsgebühr abgeschlossen hat, sollte seinen Kreditvertrag genau prüfen. Steht dort eine Gebühr für die „Bearbeitung" oder „Bearbeitung und Auszahlung", ist das ein klares Zeichen. Den Rückforderungsanspruch stellst du schriftlich bei deiner Bank. Wichtig: Fristen beachten. Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses können Ansprüche verjährt sein. Im Zweifel lohnt ein kostenloser Rat bei einer Verbraucherzentrale, bevor du einen Anwalt einschaltest. Die Beweislast liegt bei dir — bewahre also Kreditvertrag und Kontoauszüge sorgfältig auf.
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