Eine Verbraucherklage in München richtet sich gegen Amazons Praxis, Werbung in Prime Video einzuführen und eine Zusatzgebühr fürs Werbefreiwerden zu verlangen.
Eine Verbraucherklage in München richtet sich gegen Amazons Praxis, Werbung in Prime Video einzuführen und eine Zusatzgebühr fürs Werbefreiwerden zu verlangen. Verbraucherzentralen sehen darin unzulässige Preispraxis; Amazon weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf vorherige Information der Kundschaft und geltendes Recht. Entscheidet das Gericht zugunsten der Kläger, dürfte Amazon die Zusatzgebühr nicht mehr verlangen. Betroffene Nutzer sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen und auf mögliche Entscheidungen achten, die bundesweit Folgen für Abo-Modelle mit werbefreien Varianten haben könnten.
Meine persönliche Meinung dazu: Gut So! Hier müssen dem Konzern Grenzen aufgezeigt werden. Es darf nicht sein, dass man eine bezahlte Mitgleidschaft hat und dann plötzlich Werbung dazu kommt und um diese wieder los zu werden soll man extra zahlen. Ein no go!
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