Ein Landgericht bestätigt die übliche Rechtslage: Versendet ein Unternehmen Werbe-E-Mails, muss es belegen, dass der Empfänger zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
Ein Landgericht bestätigt die übliche Rechtslage: Versendet ein Unternehmen Werbe-E-Mails, muss es belegen, dass der Empfänger zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Alle relevanten Umstände und Nachweise liegen dann in der Darlegungs- und Beweisverantwortung des Unternehmens. Für Verbraucher bedeutet das: Unaufgeforderte Werbemails können rechtswidrig sein, wenn keine eindeutige Einwilligung vorliegt. Unternehmen sollten ihre Einwilligungsverfahren dokumentieren; Verbraucher können widersprechen und ggf. rechtliche Schritte prüfen. Das Urteil stärkt den Schutz vor unerwünschter elektronischer Werbung und betont die Bedeutung klarer Nachweispflichten.
Meine persönliche Meinung dazu: Wer kennt es nicht, irgendwo etwas bestellt oder sich angemeldet und schon kommt der ungefragte Werbe Spam. Leider ist es in der Praxis so, dass man sich kaum wehren kann ausser sich abzumelden und das Wissen die Unternehmen. Ich wollte selbst einmal gegen eine Firma vorgehen und habe es nicht einmal geschafft einen Anwalt zu finden, der es übernehmen wollte. So schön solche Urteile für den Verbraucher auch sind, in der Realität ändern sie wenig. Der Nutzer hat zu wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren und die Strafen für die Unternehmen sind zu gering.
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