rechtliches 04.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Uber-Aufträgen

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Uber-Aufträgen

Der Bundesgerichtshof (Az.

Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 123/25) hat die so genannte Rückkehrpflicht im Personenbeförderungsgesetz bekräftigt. Streitfall waren über Uber X vermittelte Fahrten und die Frage, ob Betreiber nach Abschluss eines Auftrags freie Fahrten annehmen oder direkt weiterfahren dürfen. Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK erklärt im Interview, dass das Urteil klare Grenzen für gewerbliche Mietwagen zieht und insbesondere Betreiber sowie Vermittlungsplattformen in die Pflicht nimmt, Geschäftsmodelle an die gesetzliche Rückkehrpflicht anzupassen. Für Verbraucher ändert sich kurzfristig wenig, langfristig kann das zu weniger Leerfahrten und möglicherweise höheren Preisen führen, falls Anbieter ihre Kosten umlegen müssen.

Meine persönliche Meinung dazu: Das Urteil hinterlässt bei mir gemischte Gefühle. Etwas mehr und stärkere Konkurrenz im Taxi Geschäft käme sicherlich dem Kunden zugute. Die Preise für Taxifahrten in Deutschland sind viel zu hoch und oft sind Taxis ausserhalb von Großstädten kaum verfügbar.

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