Das Landgericht Heilbronn hat Lidl in einem weiteren Verfahren wegen irreführender Preisangaben verurteilt.
Das Landgericht Heilbronn hat Lidl in einem weiteren Verfahren wegen irreführender Preisangaben verurteilt. Kläger monierten, dass beworbene Preise nicht klar oder irreführend seien. Lidl weist die Vorwürfe zurück und hat Berufung eingelegt. Das Verfahren zeigt, wie Gerichte und Verbraucherzentralen auf transparente Preiskennzeichnung pochen. Für Händler sind klare Grundpreise und nachvollziehbare Aktionshinweise wichtig, sonst drohen Abmahnungen und Prozesse. Für Verbraucher bedeutet das Urteil: Achte bei Angeboten auf Grundpreisangaben und Aktionszeiträume und reklamiere bei Unklarheiten beim Ladenpersonal oder der Verbraucherzentrale.
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