Das Gericht entschied gegen die spanische Airline Volotea: Im Internet dürfen Flugpreise nicht so beworben werden, dass der günstigere Preis nur für Teilnehmer eines kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gilt.
Das Gericht entschied gegen die spanische Airline Volotea: Im Internet dürfen Flugpreise nicht so beworben werden, dass der günstigere Preis nur für Teilnehmer eines kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gilt. Verbraucher müssen klar und vollständig sehen, welcher Preis für alle gilt und welche zusätzlichen Bedingungen oder Kosten ein Angebot einschränken. Versteckte Rabattvorbehalte oder Voraussetzungen machen die Preisangabe irreführend. Anbieter sollten Preise ohne verpflichtende Mitgliedschaft ausweisen oder deutlich und prominent auf zusätzliche Kosten hinweisen, damit Buchende fundiert entscheiden können.
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