Wenn Du Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlst, dürfen viele Leistungen ruhen.
Wenn Du Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlst, dürfen viele Leistungen ruhen. Die Kasse muss Dich vorher mahnen und informieren. Ruhen bedeutet: nur Notfälle und notwendige Behandlungen zur akuten Gesundheitssicherung werden übernommen. Vorsorgeuntersuchungen, Krankengeld oder Einmalzahlungen können ausgesetzt werden. Bei Nachzahlung oder Stundung werden Leistungen in der Regel wieder gewährt. Nutze Widerspruchs- und Klagewege, wenn die Kasse formell falsch gehandelt hat. Ein Musterbrief kann helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen. Suche frühzeitig Rat bei Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungen, um Folgekosten und Versorgungslücken zu vermeiden.
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