rechtliches 26.06.2026

Beschwerde bei Datenschutzbehörden: Dein Recht auf Aufsicht

Beschwerde bei Datenschutzbehörden: Dein Recht auf Aufsicht

Die DSGVO (Artikel 77 Absatz 1) gibt Dir das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen, wenn Du der Ansicht bist, dass Deine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die DSGVO (Artikel 77 Absatz 1) gibt Dir das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen, wenn Du der Ansicht bist, dass Deine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Zuständig sind in der Regel die Behörden des Bundeslands oder der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei bundesweiten Stellen. Reiche schriftlich oder online eine möglichst konkrete Schilderung des Vorfalls sowie relevante Nachweise ein. Die Behörde prüft und kann Maßnahmen ergreifen, etwa Untersuchungen oder Anordnungen. Du kannst parallel zivilrechtliche Schritte und Auskunfts- oder Löschanträge prüfen. Fristen variieren nicht, aber dokumentiere alles und behalte Kopien.

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