rechtliches 16.07.2026

BGH prüft Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen

BGH prüft Online-Kündigung von Fitnessstudioverträgen

Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob Fitnessketten bei einer bestätigten Online-Kündigung Hinweise auf Alternativen wie Vertrags-Pausen oder Rückgewinnungsangebote auf der Bestätigungsseite platzieren dürfen.

Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob Fitnessketten bei einer bestätigten Online-Kündigung Hinweise auf Alternativen wie Vertrags-Pausen oder Rückgewinnungsangebote auf der Bestätigungsseite platzieren dürfen. Der Fall entstand aus einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen FitX. Streitpunkt ist, ob solche Hinweise den Kündigungswillen der Verbraucher beeinträchtigen oder als zulässige Information gelten. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für digitales Vertragsmanagement und die Gestaltung von Kündigungsprozessen in vielen Branchen haben. Verbraucher sollten bis zur Entscheidung Kündigungsbestätigungen genau prüfen und sich notfalls schriftlich absichern.

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