Ein Gericht hat entschieden, dass Amazon Werbung in Prime Video einführen darf, obwohl Verbraucherschützer dies als einseitige Vertragsverschlechterung beanstandeten.
Ein Gericht hat entschieden, dass Amazon Werbung in Prime Video einführen darf, obwohl Verbraucherschützer dies als einseitige Vertragsverschlechterung beanstandeten. Die Kläger hielten es für unzureichend, Kundinnen und Kunden per einfacher E-Mail über die Änderung zu informieren; stattdessen sei eine aktive Zustimmung nötig, so ihr Argument. Sie verwiesen auf gängige Regeln bei Preiserhöhungen, wonach fehlende Zustimmung zur Kündigung führt. Das Gericht folgte dieser Sicht nicht und gab Amazon Recht. Für Nutzer heißt das: Werbung kann Teil des Dienstes werden, ohne dass Amazon in jedem Fall eine ausdrückliche Einwilligung einholen muss. Juristische Details und mögliche weitere Schritte der Verbraucherschützer bleiben abzuwarten.
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