Das Gericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht und untersagte dem Portal testsieger-online.
Das Gericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht und untersagte dem Portal testsieger-online.de, Produkte mit dem Wort „Testsieger“ in Gütesiegeln zu bewerben, obwohl keine Vergleichsprodukte getestet wurden. Solche Siegel können Verbraucher in die Irre führen, weil sie den Eindruck unabhängiger Prüfungen erwecken. Das Urteil macht deutlich: Wer mit Prädikaten wirbt, muss eine nachvollziehbare Grundlage nachweisen. Für Verbraucher heißt das: Prüfe Gütesiegel kritisch und fordere Belege für getestete Vergleichsgruppen und Prüfkriterien, statt allein auf Schlagworte zu vertrauen.
Meine persönliche Meinung dazu: Gut so, seit Jahren gibt es diese irreführenden Werbungen mit angeblichen Testsieger Produkten, di enie wirklich getestet wuden.
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