rechtliches 29.07.2026

BGH stoppt Jahresgebühren bei Riester‑Bausparverträgen

BGH stoppt Jahresgebühren bei Riester‑Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Anbieter Jahresentgelte in Riester‑Bausparverträgen nicht einfach erheben dürfen.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Anbieter Jahresentgelte in Riester‑Bausparverträgen nicht einfach erheben dürfen. Die Vorinstanzen in Hessen hatten die Klage abgewiesen, doch der BGH sah eine unzulässige Praxis und gab der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt. Konkrete Rückforderungen oder die Zahl der betroffenen Sparer ließ der Verband offen. Betroffene sollten Vertragsunterlagen prüfen und bei Unklarheiten fachlichen Rat suchen. Das Urteil stärkt die Stellung der Verbraucher gegenüber Bausparkassen und kann für Rückforderungen relevant sein. Prüfe Fristen und formale Voraussetzungen, bevor du Forderungen geltend machst.

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