Der BGH hat in einem Rechtsstreit um ein Ärztesiegel von Focus klargestellt, dass Verbraucher bei solchen Auszeichnungen genau unterscheiden müssen, ob es sich um ein Prüf- oder ein werbliches Testergebnis handelt.
Der BGH hat in einem Rechtsstreit um ein Ärztesiegel von Focus klargestellt, dass Verbraucher bei solchen Auszeichnungen genau unterscheiden müssen, ob es sich um ein Prüf- oder ein werbliches Testergebnis handelt. Das Oberlandesgericht München hatte betont, dass Bewertungen von Ärzten überwiegend subjektiv sind und das Siegel als redaktionelle Kennzeichnung eines Medienunternehmens wahrgenommen werden kann. Damit fällt die Auswahl und Darstellung in den Schutz journalistischer Recherche, nicht in die engen Regeln für Gütesiegel im Wettbewerbsrecht. Für Verbraucher bedeutet das: Bei Siegeln aus Medienberichten solltest Du die Grundlagen und Kriterien hinterfragen und nicht allein auf das Logo vertrauen.
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