Wenn ein Paket beschädigt ankommt, Ware fehlt oder der Händler nicht auf Reklamationen reagiert, hast Du klare Rechte.
Wenn ein Paket beschädigt ankommt, Ware fehlt oder der Händler nicht auf Reklamationen reagiert, hast Du klare Rechte. Das EVZ Deutschland rät, Zustellnachweise, Fotos und Nachrichtenaustausch zu sichern. Reklamationen solltest Du schriftlich und fristgerecht stellen und ggf. Frist setzen. Weigert sich der Versender, kannst Du Rücktritt, Minderung oder Nacherfüllung fordern; bei Bezahlarten mit Käuferschutz sind zusätzliche Wege offen. Dokumentiere alle Schritte und kontaktiere die Verbraucherzentrale, wenn der Händler nicht kooperiert. Bei gesundheitlich relevanten Produkten, etwa Nahrungsergänzung für Kinder, wende Dich sofort an Beratungsstellen und den Arzt.
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