Kunden können die Rücksendekosten nicht unbegrenzt dem Händler aufbürden.
Kunden können die Rücksendekosten nicht unbegrenzt dem Händler aufbürden. Nur die tatsächlich angefallenen, angemessenen Kosten sind zu erstatten. Überzogene Versandarten oder unnötige Mehrkosten muss der Käufer nachweisen oder trägt sie selbst. Das gilt etwa, wenn Du ein teureres Versandunternehmen wählst, obwohl ein günstigeres, zumutbares Angebot verfügbar war. Händler sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Rückabwicklung vorzunehmen, dazu gehören Rückerstattung des Kaufpreises und der regulären Lieferkosten, wenn die gelieferten Waren mangelhaft oder falsch sind. Im Zweifel lohnt sich ein schriftlicher Nachweis der angefallenen Kosten und gegebenenfalls die Klärung über Verbraucherzentralen oder rechtliche Beratung.
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