rechtliches 03.09.2026

Schimmelpilzgifte bleiben beim Kochen oder Backen erhalten

Schimmelpilzgifte bleiben beim Kochen oder Backen erhalten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) durch normales Kochen oder Backen nicht zerstört werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) durch normales Kochen oder Backen nicht zerstört werden. Betroffen sind Nahrungsmittel wie Getreideprodukte, Nüsse, Gewürze und Trockenfrüchte. Sichtbarer Schimmel ist ein klares Warnzeichen: Lebensmittel wegwerfen, nicht nur den sichtbaren Teil entfernen. Hohe Temperaturen können Geschmack oder Aussehen verändern, mindern aber nicht unbedingt die Toxinmenge. Besondere Vorsicht gilt bei Lebensmitteln für Kinder und empfindliche Personen. Lagere Lebensmittel trocken und kühl, prüfe Mindesthaltbarkeitsdaten und entsorge verdächtige Ware. Bei Unsicherheit helfen Verbraucherzentralen und das BfR mit Informationen.

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