Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass drei Klauseln in den Reisebedingungen von AIDA Cruises unwirksam sind.
Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass drei Klauseln in den Reisebedingungen von AIDA Cruises unwirksam sind. Besonders relevant: Passagiere müssen nicht für Mehrkosten infolge behördlich angeordneter Quarantäne aufkommen. Außerdem beanstandete das Gericht zu weitreichende Preisanpassungs- und Haftungsregelungen des Veranstalters. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt und die Rechte der Reisenden durchgesetzt. Für Betroffene heißt das: Ungültige Klauseln binden Kunden nicht; bei Streit lohnt sich rechtliche Beratung oder Kontakt zur Verbraucherzentrale.
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